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Psychotherapie

Psychotherapie ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannte Heilmethode psychischer Leidenszustände. Sie ist wissenschaftlich fundiert und gewährleistet somit auch eine Qualitätssicherung. 

Der personzentrierte Ansatz nach Carl Rogers

Die personenzentrierte Psychotherapie nach Carl R. Rogers geht davon aus, dass jedem Menschen die Tendenz innewohnt, sich selbst zu verwirklichen und sich in konstruktiver Weise weiterzuentwickeln. Sie baut daher auf den individuellen Erfahrungen der Person als Expertise für das eigene Erleben auf. In einer Atmosphäre der Wertschätzung und empathischen Verstehens kann eigenen Bedürfnissen und Gefühlen nachgespürt werden. Daraus entstehen neue Sichtweisen und individuelle Problemlösungen. Lebens- und Verhaltensweisen können so gemäß den eigenen Intentionen geändert werden.

Meine Schwerpunkte
  • Depression

  • Ängste

  • Burnout

  • emotionaler und sozialer Rückzug

  • Begleitung in Lebens- und Veränderungskrisen

  • Alter und Altern

  • Demenz

  • substanzgebundene Süchte und Abhängigkeit

  • Angehörigenbegleitung

  • Sexualität, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität

  • Persönlichkeitsentwicklung

Rahmenbedingungen

Psychotherapeut*innen unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Dies bedeutet, dass jegliche Inhalte der Therapie, persönliche Daten sowie anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden dürfen. Eine Ausnahme stellen akute Situationen der Eigen- und/oder Fremdgefährdung dar.

Zu Beginn einer Psychotherapie findet in der Regel wöchentlich eine Therapiestunde à 50 Minuten statt. Je nach Problemstellung und individueller Verfassung kann Psychotherapie unterschiedlich lange dauern. In gemeinsamer Absprache bestimmen Sie das Tempo und das Ende der Therapie.

 

Eine Einheit einer einzelpsychotherapeutischen Behandlung à 50 Minuten wird mit EUR 110,- honoriert. Der Betrag ist unmittelbar per Barzahlung zu begleichen oder nach Vereinbarung innerhalb von 4 Werktagen auf das auf der Honorarnote angeführte Konto zu überweisen. Bei Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung bzw. eines behandlungsbedürftigen Leidens“ (Diagnose nach ICD-10) ist ein Kostenzuschuss pro Einheit über Ihre Krankenkasse und/oder Ihren privaten Versicherungsträger möglich. Außerdem kann der Selbstbehalt im Zuge des Steuerausgleichs beim Finanzamt geltend gemacht werden (Bereich "außergewöhnliche Belastung" als Gesundheitsausgabe). Bei Notwendigkeit und nach gemeinsamer Absprache der Ziele können Angehörigengespräche in Anspruch genommen werden, welche à 50 Minuten mit EUR 180,- honoriert werden. Paartherapien und Hausbesuche sind aktuell leider nicht möglich.

 

Ein vereinbarter Termin bedeutet, dass diese Stunde exklusiv für Sie reserviert ist. Sagen Sie daher bei Verhinderung bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Dies können Sie telefonisch, per Mail oder SMS tun. Bei nicht erfolgter oder nicht fristgerechter Absage wird das volle Honorar in Rechnung gestellt. Bei Verspätung zum vereinbarten Termin ist für die verbleibende Gesprächszeit das volle Stundenhonorar zu begleichen.

Mein Ansatz
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